Amtliche Meldung

Neue Regeln für Stecker-Solar/Balkon-PV

Am 17. Oktober 2024 sind weitere Gesetzesänderungen für Steckersolargeräte in Kraft getreten, die die Rechte von Mietern stärken.
Gem. § 554 BGB dürfen Mieter jetzt ein solches Gerät an Balkon, Fassade oder Flachdach anbringen. Zwar ist weiterhin die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, dieser darf die Montage jedoch nur noch mit sehr guter Begründung ablehnen.
Unzulässig sind z. B. Auflagen wie die Anbringung durch einen Handwerker, ein E-Check der Wohnung oder die Beschränkung auf bestimmte Solarpanele.

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Foto: Bruno auf Pixabay

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