Neue Regeln für Stecker-Solar/Balkon-PV
Am 17. Oktober 2024 sind weitere Gesetzesänderungen für Steckersolargeräte in Kraft getreten, die die Rechte von Mietern stärken.
Gem. § 554 BGB dürfen Mieter jetzt ein solches Gerät an Balkon, Fassade oder Flachdach anbringen. Zwar ist weiterhin die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, dieser darf die Montage jedoch nur noch mit sehr guter Begründung ablehnen.
Unzulässig sind z. B. Auflagen wie die Anbringung durch einen Handwerker, ein E-Check der Wohnung oder die Beschränkung auf bestimmte Solarpanele.
Informieren Sie sich auf den stets aktuellen Seiten der Verbraucherzentrale:
- Steckersolar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose
- Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht?
- FAQ zu Steckersolar-Geräten: Das sind die häufigsten Fragen
Foto: Bruno auf Pixabay
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.