Anmeldung schulpflichtiger Kinder zum Besuch der Grundschule im Schuljahr 2023/2024
Gem. § 57 Schulgesetz besuchen alle Kinder, die bis zum 31.08. dieses Jahres das 6. Lebensjahr vollenden und somit grundsätzlich schulpflichtig sind, die Grundschule ihres jeweiligen Schulbezirks.
In begründeten Fällen können Eltern einen Schulbezirkswechsel für ihr Kind beantragen (z. B. für den Besuch der Ganztagsschule). Die Schulleitung der abgebenden Schule entscheidet im Einvernehmen mit der Schulleitung der aufnehmenden Schule über den Antrag.
An den Grundschulen in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain ist eine Anmeldung der im kommenden Schuljahr einzuschulenden Kinder wie folgt möglich:
- Hellertal-Grundschule, Hauptstr. 53, 57518 Alsdorf:
Dienstag, 27.09.2022, von 8:00 bis 10:00 Uhr
Donnerstag, 29.09.2022 von 8.00 bis 10.00 Uhr - Martin-Luther-Grundschule, Schützenstraße 62-64, 57518 Betzdorf:
Donnerstag, 22.09.2022 von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 15:00 bis 17:30 Uhr
Freitag, 23.09.2022 von 8.30 bis 12.30 Uhr - Christophorus-Grundschule, Johannes-Krell-Str. 17, 57518 Betzdorf
Donnerstag, 22.09.2022 von 9:00 bis 11:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr - Astrid-Lindgren-Grundschule, Schulstr. 2a, 57580 Gebhardshain mit Zweitstandort Malberg
Dienstag, 04.10.2022 und Montag, 10.10.2022 nach Terminvergabe; Anmeldungen nur am Standort Gebhardshain - St.-Martin-Grundschule, Jahnstr. 1, 57578 Elkenroth
Mittwoch, 05.10.2022 von 8:30 bis 14:00 Uhr - Maximilian-Kolbe-Grundschule, Schulstr. 36, 57584 Scheuerfeld
Die betroffenen Eltern erhalten eine persönliche Einladung mit Terminvergabe. Bei Rückfragen können Sie sich montags und mittwochs von 9:00 bis 11:30 Uhr im Schulsekretariat melden.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls ein Kindergarten besucht wird, ist hierüber eine Bescheinigung vorzulegen.
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