Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen
Ab 01.01.2024 gelten neue Regeln und Fördermöglichkeiten
Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten.
Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung, die stärker sozial ausgerichtet ist.
Das neue Gebäudeenergiegesetz wurde am Freitag, 08. September 2023 im Bundestag beschlossen.
Weiterführende Informationen gibt es unter:
- Bundesregierung (GEG)
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (FAQ zur GEG-Novelle)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (GEG)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG)
- KfW (Förderungen für neue Heizungsanlagen)
- co2online (GEG)
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