Verbesserungen in der Förderung „Wohneigentum für Familien“
Ab dem 16.10.2023 verbessert die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Förderbedingungen des Kredits „Wohneigentum für Familien“. Die Verbesserung ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland.
Änderungen zum 16.10.2023:
Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro.
Die Kredithöchstbeträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben.
Die neuen Konditionen im Detail:
- Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“
- 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
- ab 5 Kinder: 220.000 Euro
- Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“
- 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
- ab 5 Kinder: 270.000 Euro
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