Amtliche Meldung

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern sowie Reinigung der Straßen und Straßenrinnen

In den vergangenen Wochen werden dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain vermehrt zugewachsene Gehwege und in den Verkehrsraum ragende Bäume und Sträucher gemeldet. Daher möchten wir Sie darum bitten, Ihr eigenes Grundstück und die angrenzenden Straßen auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Als Eigentümer sind Sie nach § 27 Abs. 5 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz dazu verpflichtet, den Überwuchs von Ihrem Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum auf Ihre Kosten zu entfernen. Die Abbildung verdeutlicht die notwendige lichte Höhe. Auf Geh- und Radwegen beträgt diese mindestens 2,50 m und auf der Fahrbahn 4,50 m. Dies bedeutet, dass Äste bis zu dieser Höhe zurück zu schneiden sind und auch sonst kein Bewuchs  in dieses Lichtraumprofil wachsen darf. Bitte beachten Sie, dass sich nasses Gehölz noch zusätzlich absenkt. Zudem sind Sie für das Freischneiden von Kreuzungen, Straßenlaternen sowie eventuell eingewachsenen Verkehrszeichen zuständig. Somit obliegt Ihnen auch die Sicherheit des laufenden Straßenverkehrs und bei einem entstehenden Unfall. Wegen zugewachsenen Schildern o.ä. können Sie als Grundstückseigentümer zu einer Schadensersatzzahlung herangezogen werden. Wer seinen Verpflichtungen icht nachkommt, kann durch eine behördliche Verfügung auch dazu gezwungen werden der Anordnung Folge zu leisten oder die Kosten einer Ersatzvornahme zu erstatten.

Des Weiteren hat  jede Ortsgemeinde eine gültige Satzung zur Reinigung der öffentlichen Straßen. Diese können über die Internetseite der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain (www.vg-bg.de) eingesehen werden. Diese Satzungen verpflichten Sie nicht nur die Fahrbahnen und Gehwege zu reinigen, sondern darüber hinaus auch von Unkraut zu befreien. Vor einigen Grundstücken nimmt gerade dieser Bewuchs auf gepflasterten Gehwegen und Abflussrinnen enorme Ausmaße an. Diese Verstöße gegen die Satzungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern bis zu 5.100 € geahndet werden.

Quelle: VG Nordheim

Bitte halten Sie das Lichtraumprofil ein und die Straßen und Wege sauber. So entlasten Sie nicht nur die Ordnungsbehörde sondern letztendlich auch Ihr Portemonnaie.

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