Reinigung öffentlicher Straßen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen ist unter anderen auch geregelt, dass das sogenannte Straßenbegleitgrün in Form von Unkraut, Grasbewuchs und Hecken, an den Straßen und Gehwegen regelmäßig, im besonderen in der Vegetationsphase, zu entfernen bzw. zu schneiden ist.

Leider kommt es „alle Jahre wieder“ vor, das diese Regelung von  einigen Grundstückseigentümern einfach überhaupt nicht beachtet oder vergessen wird und trotz eines Hinweises dann nichts passiert.

Es werden alle Grundstückseigentümer in der Gemeinde gebeten den Ist-Zustand an den Grenzen Ihres Grundstückes zu den Gemeindestraßen und Gehwegen einfach mal zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den an einigen Stellen „unschönen“ und teilweise verkehrsgefährdeten Zustand zu beseitigen.

Wenn sich jeder daran halten würde, hätten wir in Grünebach schon mal einige „kleine Baustellen“ weniger.

Vielen Dank und in diesem Sinne wünsche ich Euch allen eine schöne Sommerzeit.

Euer Ortsbürgermeister Mike Pfeifer 

 

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